Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung in unserer Anlage „Ferienwohnungen An der Schlossinsel“ sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Mieters finden nur Anwendung, wenn diese vorher schriftlich vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

2. Vertragsabschluss

Buchungsanfragen sind unverbindlich und stellen keinen Vertragsabschluss dar. Nach Prüfung der Buchungsanfrage wird der Mietvertrag an den Mieter gesendet. Der Mietvertrag kommt verbindlich zustande, wenn der Mieter diesen innerhalb der im Mietvertrag angegebenen Frist unterschrieben an den Vermieter zurücksendet (per E-Mail an info@an-der-schlossinsel.de oder per Post an Kerstin und Wilfried Burdack, Ernst-von-Houwald-Damm 12 a, 15907 Lübben (Spreewald)). Bis zum Ende dieser Frist wird die Ferienwohnung reserviert.

3. Datenschutz

Wir respektieren die Privatsphäre unserer Gäste und verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen des aktuellen Datenschutzrechts nur aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Der Mieter kann jederzeit Auskunft über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu seiner Person erhalten und seine Einwilligung widerrufen. Für die Auskunft oder den Widerruf reicht eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns. Notwendige Daten werden an die Gemeinde Lübben (Spreewald) im Rahmen der Kurbeitragserhebung weitergeleitet. Darüber hinaus geben wir grundsätzlich keine Daten an Dritte weiter, außer im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung. Auf Verlangen werden die Daten nach dem Mietende gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Die Daten des Mieters werden vom Vermieter gespeichert und werden für interne Zwecke zur Buchungsabwicklung genutzt.

4. Mietpreis/Nebenkosten

Im Mietpreis sind die allgemeingültigen Betriebskosten für Strom, Wasser und Gas sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Wäschepakete (pro angemeldeten Gast: Bettwäsche und Handtücher) sind auch im Mietpreis enthalten. Die Ferienwohnungen sind mit Kopfkissen und Einziehdecken für die Anzahl an angemeldeten Personen (max. 4 Personen) ausgestattet. Im Mietpreis enthalten sind zudem: 1 Geschirrtuch, 2 Geschirrspültabs, Spülmittel und 1 Rolle Toilettenpapier. Ebenfalls im Mietpreis enthalten sind die Kosten für die Endreinigung. Bei Ausbesserungsbedarf ist in jedem Fall unverzüglich nach Anreise der Vermieter zu kontaktieren. Eine spätere Mängelmeldung kann nicht mehr berücksichtigt werden.

5. Kurbeitrag

Wer im Erhebungsgebiet übernachtet, ohne den Wohnsitz in Lübben (Spreewald) zu haben, ist kurbeitragspflichtig (siehe aktuelle Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Stadt Lübben (Spreewald)). Wir als Vermieter sind verpflichtet, der Gemeinde Lübben (Spreewald) die beherbergten Personen zu melden, von diesen Personen die geschuldeten Kurbeiträge einzuziehen und ihnen Kurkarten auszustellen. Der ortsübliche Kurbeitrag wird auf dem Mietvertrag als Leistung bereits aufgeführt und vom Mieter gemeinsam mit dem Mietpreis überwiesen. Die Höhe des ortsüblichen Kurbeitages bestimmt die jeweils geltende Satzung der Gemeinde Lübben (Spreewald).

6. Rücktritt des Vermieters/ Rücktritt wegen höherer Gewalt

Ist der Antritt der Reise durch höhere Gewalt (Naturkatastrophen wie z.B. Überschwemmungen oder Krieg) beeinträchtigt bzw. nicht möglich, können beide Vertragsparteien vom Mietvertrag zurücktreten.

Im Falle eines Vertragsrücktritts vom Vermieter, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit des Vermieters) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Übernachtungskosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter oder Nachbarn trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

7. Hausordnung / Überbelegung

Alle Gäste sind verpflichtet, die nächtliche Ruhezeit (22 Uhr - 7 Uhr) sowie Mittagsruhe (12 - 15 Uhr) zu beachten. Das Missachten dieser Ruhezeiten durch den Mieter kann einen Verweis aus den Ferienwohnungen nach sich ziehen, ohne dass der Mietpreis ganz oder teilweise erstattet wird.
Parken von PKWs ist nur in gekennzeichneten Flächen gestattet (je Ferienwohnung 1 PKW). Die Einfahrt muss freigehalten werden. Das benachbarte Privat-Grundstück darf nicht befahren werden.

Die Ferienwohnung darf nur mit der vereinbarten Personenzahl (Erwachsene und Kinder, inkl. Säuglingen) genutzt werden. Bei Überbelegung behalten wir uns das Recht vor, unangemeldete Personen abzuweisen bzw. einen angemessenen Entschädigungsbetrag in Höhe von mindestens 50 EUR pro Nacht und unangemeldeter Person in Rechnung zu stellen.

8. Beschädigungen durch unsere Gäste / Haftung

Alle Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhandengekommen sind, sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er die Ferienwohnung bewohnt, sofort zu melden. Es obliegt ihm der Beweis, dass ein Schaden nicht während der Mietzeit entstanden ist bzw. dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so kann dies Schadensersatzansprüche des Vermieters auslösen. Ersatz- oder Minderungsansprüche können aus diesem Grund durch den Mieter nicht mehr geltend gemacht werden. Für die Sachen des Mieters haftet der Vermieter nicht. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Folgen einer Vernachlässigung der Aufsichtspflicht entstanden sind. Sachen, die der Mieter mitbringt gelten nicht als eingebrachte Sachen im Sinne des § 701 BGB.

Der Vermieter ist berechtigt, in Fällen von Schäden oder übermäßiger Verschmutzung der Wohnung Kosten für Ersatz oder Reinigung geltend zu machen. Nach Rechnungslegung durch das Reinigungsunternehmen wird der eventuell überzahlte Betrag an den Mieter ausgekehrt oder ein Mehrbetrag in Rechnung gestellt.

Ein Schlüsselverlust ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für die Kosten für die Neuanschaffung von Schlüsseln und ggf. auch Schließanlagen sowie für die Öffnung der Tür durch einen Dritten muss der Mieter selbst aufkommen.

9. Check In (Anreise) / Check Out (Abreise)

Die Ferienwohnung kann am Anreisetag regulär ab 16:00 Uhr bezogen werden. An Ihrem Anreisetag können Sie direkt zur Ferienwohnung (Ernst-von-Houwald-Damm 12, 15907 Lübben (Spreewald)) fahren. Ihren Schlüssel erhalten Sie dort in unserer Keybox. Ihren persönlichen Schlüsselcode teilen wir Ihnen rechtzeitig vor Ihrer Anreise per E-Mail mit.

Am Abreisetag stehen Ihnen die Ferienwohnung und der PKW-Parkplatz bis 10:00 Uhr zur Verfügung. Bei nicht fristgerechtem Check Out kann der Vermieter eine entsprechende Mehrvergütung bzw. Schadenersatz vom Mieter verlangen.

10. Nutzung der Ferienwohnungen

Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung, sämtliches Inventar und die Außenanlagen schonend zu behandeln. Entstehende Schäden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, die Ferienwohnung besenrein zu halten. Bei Abreise ist die Ferienwohnung dem Vermieter ordnungsgemäß (Geschirr, Besteck, Kochfelder, Mikrowelle/Backofen gereinigt, Geschirrspüler ausgeräumt, den Inhalt des Kühlschranks vollständig entsorgt) und besenrein zu übergeben. Abfälle sind vom Mieter entsprechend der vorgehaltenen Abfallbehälter zu sammeln und zu entsorgen. Heizkörper sind auszustellen, Fenster zu verschließen und Türen abzuschließen. Etwaige Sitzauflagen von Balkonmöbeln sind in den Ferienwohnungen zu verwahren.
Der Vermieter ist berechtigt, den Mietgegenstand bei Gefahr in Verzug sowie für Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten auch während der Abwesenheit des Mieters zu betreten.

11. Internetzugang mittels WLAN

Eine Haftung für die ständige Verfügbarkeit wird nicht übernommen.

Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seiner Ferienanlage einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Einwahl in das WLAN richtet sich nach der technischen Konfiguration des vom Mieter mitgebrachten Endgerätes. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Daten-Schäden (z.B. durch Datenverlust) oder Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelte Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten vom Mieter selbst zu tragen. Der Mieter ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf Kosten für die Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

12. Haustiere

Das Mitbringen von Haustieren ist nicht erlaubt.

13. Rauchverbot

In den Ferienwohnungen ist das Rauchen nicht gestattet. Im Falle eines Verstoßes trägt der Mieter die durch seinen Verstoß entstehenden (Reinigungs-)Kosten.

14. Fundsachen

Zurückgelassene Gegenstände werden nur auf Anfrage und bei Übernahme der Kosten nachgesandt. Wir bewahren zurückgelassene Gegenstände sechs Monate auf. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände entsorgt.

15. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich anstelle der nichtigen Bestimmungen eine wirksame einzusetzen, die dem sonstigen Inhalt entspricht oder am nächsten kommt.

16. Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis ist das Amtsgericht Lübben (Spreewald) zuständig.
Stand: Oktober 2023
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